Vorfälligkeitsentschädigung – einfach erklärt
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die eine Bank verlangen kann, wenn ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung ganz oder teilweise zurückgezahlt wird.
Sie dient dem Ausgleich für die Zinsen, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen.
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann insbesondere entstehen bei:
- Verkauf einer Immobilie während der Zinsbindung
- Umschuldung zu einer anderen Bank vor Ablauf der Zinsbindung
- vollständiger Rückzahlung eines Darlehens vorzeitig
Wichtig: Nicht jede vorzeitige Rückzahlung führt automatisch zu einer Vorfälligkeitsentschädigung – es gibt gesetzliche Ausnahmen.
Gesetzliche Ausnahmen – wann keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt
In folgenden Fällen darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen:
- Nach 10 Jahren seit vollständiger Auszahlung des Darlehens (mit 6-monatiger Kündigungsfrist gemäß § 489 BGB)
- Wenn die Bank im Darlehensvertrag unzureichend oder fehlerhaft über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat
- Bei bestimmten variablen Darlehen
Eine genaue Prüfung des Darlehensvertrags lohnt sich daher immer.
Wie hoch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
- Restschuld des Darlehens
- verbleibende Zinsbindungsdauer
- vereinbarter Zinssatz
- aktuelles Zinsniveau
- vereinbarte Sondertilgungsrechte
Je länger die Restlaufzeit und je höher der Zinssatz, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel aus.
Sondertilgungen und Vorfälligkeitsentschädigung
Vereinbarte Sondertilgungen können in der Regel ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
Nur darüber hinausgehende Rückzahlungen können eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen.
Deshalb ist es sinnvoll, bereits bei Abschluss der Finanzierung auf flexible Sondertilgungsrechte zu achten.
Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer Immobilie während der Zinsbindung ist die Vorfälligkeitsentschädigung ein wichtiger Kostenfaktor. Sie kann mehrere tausend Euro betragen und sollte frühzeitig in die Verkaufsplanung einbezogen werden.
Eine professionelle Beratung hilft, Möglichkeiten zur Reduzierung oder Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung zu prüfen.
Warum eine Beratung sinnvoll ist
Die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist komplex und für Verbraucher oft schwer nachvollziehbar. Zudem sind Banken verpflichtet, transparent und korrekt zu rechnen.
Eine unabhängige Beratung kann helfen:
- die Berechnung zu überprüfen
- mögliche Fehler im Vertrag zu erkennen
- alternative Lösungen zu finden (z. B. Vertragsübernahme, Umschuldung, Zeitplanung)
Kurz zusammengefasst
- Vorfälligkeitsentschädigung = Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Rückzahlung
- Fällt meist innerhalb der Zinsbindung an
- Nach 10 Jahren oft kostenfreie Kündigung möglich
- Höhe hängt von Restschuld, Laufzeit und Zinssatz ab
